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Dressurlehrgang mit Turniervorbereitung und Richterbeurteilung
18.03 2023 - 19.03 2023
Niddatal, Hofgut am Mühlbach
Bevor die Turniersaison richtig losgeht, bietet der Hessische Haflinger Zucht- und Sportverein Altenstadt e.V. seinen Mitgliedern und interessierten Reiterinnen und Reitern, einen Dressurlehrgang mit Richterbeurteilung an. Dies soll zur Vorbereitung auf die kommende Saison dienen. Selbstverständlich sind auch „Nicht-Turnier-Ambitionierte“ willkommen, die sich weiterbilden möchten und wissen wollen, was ein Richter zu Ihnen sagen könnte. Vielleicht wird hier der/die ein oder andere motiviert an einem Turnier teil zu nehmen.
Wie ist der Lehrgangsablauf?
• Am Samstag erhalten die Reiter/innen eine Einzeleinheit bei Elisa Herrgen (30 min., die Pferde sollten vorher abgeritten und aufgewärmt sein)
• Am Samstag Abend kann, bei einem gemütlichen Beisammensein mit leckerem Essen und Getränken, in der Gaststätte im Bürgerhaus in Bönstadt, die unweit der Anlage ist, nach Herzenslust „gefachsimpelt“ werden.
• Am Sonntag steht zuerst das Vorbereiten einer selbstständig gewählten Aufgabe (vom Reiterwettbewerb bis zur Kl. L/M alles möglich) unter Anleitung von Elisa Herrgen an.
• Im Anschluss daran ein simulierter „Prüfungsritt“ mit anschließender Nachbesprechung mit unserer Richterin Alke Köppel (pro Reiter ca. 15 Minuten).
Wer leitet den Lehrgang?
Trainerin: Elisa Herrgen – Richterin: Alke Köppel
Qualifikationen: Trainerin A Reiten (FN) Trainerin B Leistungssport Springen (FN)
Pferdephysiotherapeutin (DIPO) Richterin Dressur und Springen bis Kl. L
Studienabschluss „Manager im Pferdesport“
Pilates Trainer C & B, Fitness-Trainer C
Trainer-Ergänzungsqualifikationen:
„Sitz- und Gleichgewichtsschulung“ &
„Sattelbeurteilung”
Wann findet der Lehrgang statt?
Am Samstag, dem 18.03.2023 und Sonntag 19.03.2023
Wo findet der Lehrgang statt?
Auf dem Hofgut am Mühlbach in 61194 Niddatal-Bönstadt
Es besteht in begrenztem Rahmen die Pferde gegen einen Unkostenbeitrag von 20,00 € über Nacht auf dem Hofgut unter zu stellen.
Anmeldeschluss ist der: 10.03.2023
Hinweis: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG, wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.